Die Initiative fordert gleichberechtigte Elternrechte: automatische gemeinsame Obsorge, Doppelresidenz als Standard und ein neues Unterhaltsmodell, das nach Betreuungsanteil bemessen wird.
einfache MehrheitXXIV21.03.2013
Andere
Bürgerliches Recht
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Ein automatisches gemeinsames Sorgerecht soll ab der Feststellung der Vaterschaft gelten, unabhängig vom Familienstand.
Doppelresidenz – also die regelmäßige Unterbringung des Kindes bei beiden Elternteilen – wird zum Regelfall erklärt.
Ein neuer Unterhaltsansatz, der den Unterhalt nach dem Betreuungsanteil und einem festgelegten Prozentsatz vom Einkommen bemisst (18 % bis maximal 120 % des Regelbedarfs).
Bei Trennung muss ein gerichtlicher Betreuungsplan erstellt werden; dessen Umsetzung ist an staatliche finanzielle Unterstützungen gekoppelt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.