Verbot des betäubungslosen Schächtens und der post‑cut‑stunning‑Methode
abgestimmt am
14.06.2013
Zusammenfassung
Eine Bürgerinitiative fordert ein gesetzliches Verbot des betäubungslosen Schächtens sowie der umstrittenen „post‑cut‑stunning“-Methode. Sie beruft sich auf EU‑Recht und wissenschaftliche Gutachten, die zeigen, dass das Schächten ohne Betäubung mehr Tierleid verursacht.
einfache MehrheitXXIV14.06.2013
Andere
Tierschutz
Tiermedizin
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Die Initiative verlangt, dass das Schächten nur noch nach einer wirksamen Betäubung erlaubt sein soll.
Die umstrittene „post‑cut‑stunning“-Methode soll gesetzlich für obsolet erklärt werden, weil sie ebenfalls zu Tierleid führt.
Die Forderung stützt sich auf die EU‑Verordnung 1099/2009, die den Mitgliedstaaten erlaubt, strengere Tierschutzregeln einzuführen.
Über 1 500 Unterschriften belegen breite gesellschaftliche Unterstützung für ein generelles Verbot des betäubungslosen Schächtens.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.