Dienstrechts‑Novelle 2008 – umfassende Reform des Beamten‑ und Dienstrechts
abgestimmt am
10.12.2008
Zusammenfassung
Die Dienstrechts‑Novelle 2008 modernisiert das Beamten‑Dienstrecht, hebt den Aufstiegskurs auf, erweitert Pflegefreistellungen, führt Verwendungsbezeichnungen für Vertragsbedienstete ein und ergänzt General‑präventive Kriterien im Disziplinarrecht.
einfache MehrheitXXIV10.12.2008
Gesetz
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Ein Zitat des Heeresdisziplinargesetzes wird von der Fassung 1994 auf die aktuelle Version 2002 aktualisiert.
Für Beamte der Verwendungsgruppe E2b gilt ein neuer Versetzungsabschnitt, wenn die Versetzung innerhalb der ersten zwei Jahre erfolgt.
Pflege von Angehörigen während des Erholungsurlaubs wird nun nicht mehr auf das Urlaubskontingent angerechnet.
Der Karenzurlaub für Ausbildung, EU‑Projektteilnahme oder Dienstverhältnisse wird auf maximal fünf bzw. zehn Jahre begrenzt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.