AWG‑Novelle 2010 – Stärkung von Abfallvermeidung, Registerpflichten und Transportregulierung
abgestimmt am
20.01.2011
Zusammenfassung
Die Novelle 2010 ergänzt das Abfallwirtschaftsgesetz um ein Abfallvermeidungsprogramm, stärkt Register‑ und Meldepflichten und verschärft Erlaubnis‑ und Transportvorschriften, um die EU‑Ziele für Kreislaufwirtschaft zu erreichen.
einfache MehrheitXXIV20.01.2011
Gesetz
Abfall
Abfallwirtschaft
Europäische Union
Schwerpunkte
Eine neue Hierarchie wird eingeführt, die Abfallvermeidung an erste Stelle setzt, gefolgt von Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstiger Verwertung und schließlich Beseitigung.
Ein Abfallvermeidungsprogramm wird etabliert, das alle sechs Jahre erstellt und Ziele, Maßnahmen sowie Messgrößen zur Reduktion von Abfall definiert.
Allgemeine Sorgfaltspflichten für den Umgang mit dem Register werden festgelegt – insbesondere sichere Aufbewahrung von Zugangsdaten.
Erlaubnisse für Sammlung und Behandlung von Abfällen werden neu geregelt; Antragsteller müssen umfangreiche Nachweise zu Fachkenntnissen, Verlässlichkeit und technischen Details erbringen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.