Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung (Cold‑Calling) im Konsumentenschutzgesetz
abgestimmt am
30.03.2011Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf macht Verträge, die während eines unzulässigen Werbeanrufs abgeschlossen werden, in bestimmten Bereichen nichtig und gewährt Verbrauchern ein erweitertes Rücktrittsrecht. Unternehmer müssen binnen einer Woche eine schriftliche Bestätigung senden; bei Verstoß können Verbraucher bereits geleistete Zahlungen zurückfordern.einfache Mehrheit XXIV 30.03.2011
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Verträge, die während eines unzulässigen Werbeanrufs abgeschlossen werden und Gewinnzusagen oder Wett‑/Lotteriedienstleistungen betreffen, sind nichtig – der Verbraucher kann sie nicht durchsetzen.
- Das erweiterte Rücktrittsrecht beginnt, sobald der Unternehmer mit der Leistungserbringung startet oder die erste Rechnung stellt; die Frist beträgt sieben Werktage.
- Unternehmer müssen dem Verbraucher innerhalb einer Woche nach dem Anruf eine schriftliche Bestätigung (z. B. per E‑Mail) über die wesentlichen Vertragsinhalte und Zahlungsbedingungen senden; fehlt diese, gilt der Vertrag als unwirksam.
- Das Rücktrittsrecht wird auf die in § 5f Z 1, 5 und 7 genannten Vertragsarten ausgeweitet, wenn sie während eines unzulässigen Telefonanrufs abgeschlossen wurden.
Abstimmung
SPÖ (57)
ÖVP (51)
FPÖ (37)
GRÜNE (20)
BZÖ (17)
Abstimmung
SPÖ
(57)
ÖVP
(51)
FPÖ
(37)
GRÜNE
(20)
BZÖ
(17)
Referenziert in
Konsumentenschutzrechts-Änderungsgesetz 2011 (AA-191)
einfache Mehrheit XXIV 30.03.2011
Abänderung
Konsumentenschutzrechts-Änderungsgesetz 2011 (AA-190)
einfache Mehrheit XXIV 30.03.2011
Abänderung
Konsumentenschutzrechts-Änderungsgesetz 2011 (AA-189)
einfache Mehrheit XXIV 30.03.2011
Abänderung
Konsumentenschutzrechts-Änderungsgesetz 2011 (AA-188)
einfache Mehrheit XXIV 30.03.2011
Abänderung
grenzüberschreitender Telefonbetrug - europäische Maßnahmen (35/AEA)
einfache Mehrheit XXIV 30.03.2011
Andere
Reden
29 Reden insgesamt
Pro
Contra
Dokumente (PDFs)
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