Verbraucherschutz bei Teilzeitnutzungs‑ und Nutzungsvergünstigungsverträgen (TNG 2011)
abgestimmt am
20.01.2011
Zusammenfassung
Das Teilzeitnutzungsgesetz 2011 schützt Verbraucher bei langfristigen Nutzungs‑ und Tauschverträgen, indem es umfassende Informationspflichten, ein 14‑tägiges Rücktrittsrecht und ein Verbot von Anzahlungen während der Widerrufsfrist vorschreibt. Verstöße werden mit Geldstrafen bis zu 7 260 € geahndet.
einfache MehrheitXXIV20.01.2011
Gesetz
Europäische Union
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
Der Anwendungsbereich umfasst Teilzeitnutzungs‑, Nutzungsvergünstigungs‑, Tauschsystem‑ und Vermittlungsverträge zwischen Unternehmer und Verbraucher.
Der Unternehmer muss dem Verbraucher vor Vertragsschluss ein kostenloses, verständliches Formblatt mit allen wesentlichen Informationen bereitstellen.
Verbraucher können innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten; die Frist beginnt erst, wenn alle Informationspflichten erfüllt sind und kann bei Mängeln bis zu drei Monate bzw. ein Jahr verlängert werden.
Während der Rücktrittsfrist dürfen keine Anzahlungen, Sicherheitsleistungen oder andere Gegenleistungen verlangt werden; bei Verstößen kann der Verbraucher bereits geleistete Zahlungen mit Zinsen zurückfordern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.