IFIs‑Beitragsgesetz 2010 – Österreichs Beiträge zu internationalen Entwicklungsbanken und Umweltfonds
abgestimmt am
31.03.2011
Zusammenfassung
Das IFI‑Beitragsgesetz 2010 legt fest, dass Österreich zwischen 2011 und 2020 finanzielle Beiträge zu sieben internationalen Finanzinstitutionen leistet – darunter die Afrikanische Entwicklungsbank, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, die Weltbankgruppe sowie Umweltfonds. Die Zahlungen können in bar oder über unverzinsliche Bundesschatzscheine erfolgen; ein Teil ist sofort einzahlbar, der Rest bleibt abrufbares Haftkapital.
einfache MehrheitXXIV31.03.2011
Gesetz
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Politik der Zusammenarbeit
Schwerpunkte
Österreich leistet 19 501 Kapitalanteile à 10 000 RE für die sechste Kapitalerhöhung der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfDB‑GCI VI). Davon sind 6 % einzahlbar, der Rest ist abrufbares Haftkapital.
Österreich zeichnet 22 832 Kapitalanteile à 10 000 € für die zweite Kapitalerhöhung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD‑GCI 2). Alle Anteile sind abrufbare Kapitalanteile, es entstehen keine Kosten.
Für die IBRD‑GCI 2010 leistet Österreich 3 081 Kapitalanteile à 120 635 $ (insgesamt rund 371,7 Mio. $). Davon sind 6 % (ca. 22,3 Mio. $) einzahlbar, der Rest ist Haftkapital.
Für die IBRD‑SCI 2010 zeichnet Österreich 467 Kapitalanteile à 120 635 $ (insgesamt rund 56,3 Mio. $). Auch hier sind 6 % (ca. 3,38 Mio. $) einzahlbar, der Rest bleibt Haftkapital.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.