Verpflichtende Anmeldefrist, Studienberatung und Eingangsphase im Universitätsgesetz
abgestimmt am
01.03.2011
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Universitätsgesetz, indem es eine verpflichtende Anmeldefrist von mindestens zwei Wochen, den Nachweis einer Studienberatung vor der ersten Zulassung und eine verbindliche ein‑semesterlange Eingangs‑ und Orientierungsphase einführt. Geltungszeitraum: ab Wintersemester 2011/12 bis 30. September 2014.
einfache MehrheitXXIV01.03.2011
Gesetz
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
Einführung einer verpflichtenden Anmeldefrist von mindestens zwei Wochen vor Semesterbeginn (Ende: 31. August für das Wintersemester, 31. Jänner für das Sommersemester).
Studienbewerber*innen müssen vor der ersten Zulassung zum Bachelor‑ oder Diplomstudium den Nachweis erbringen, dass sie eine Studienberatung in Anspruch genommen haben.
Verbindliche Studieneingangs‑ und Orientierungsphase von einem Semester, mindestens zwei Prüfungen, Wiederholungsrecht für Prüfungen, um den Studienbeginn zu strukturieren.
Geltungszeitraum: Die neuen Regelungen gelten für Studierende, die ab dem Wintersemester 2011/12 ihr Studium beginnen, und laufen am 30. September 2014 aus.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.