Zusammenfassung
Österreich will das UNESCO‑Übereinkommen gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen ratifizieren, um seine Menschenrechtsverpflichtungen zu stärken. Das Übereinkommen verbietet Diskriminierung im Bildungsbereich und ist mit österreichischem Recht sowie EU‑Recht vereinbar.2/3 Mehrheit XXIV 21.01.2011
Andere
Bildung
internationales Abkommen
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
- Österreich soll das UNESCO‑Übereinkommen gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen ratifizieren, weil es bereits mit nationalem Recht und EU‑Recht im Einklang steht.
- Die bestehenden gesetzlichen Regelungen (z. B. Schulorganisationsgesetz) garantieren bereits die im Übereinkommen geforderten Grundsätze wie Schulpflicht und Schulgeldfreiheit.
- Die Ratifizierung erfordert eine Sonderkundmachung nach Art. 49 Abs. 2 B‑Vg, die im Nationalrat beschlossen wird.
- Die Zustimmung des Bundesrates nach Art. 50 Abs. 2 Z 2 B‑Vg ist erforderlich, weil das Übereinkommen Bereiche berührt, die in die Zuständigkeit der Länder fallen.
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