Verlängerung der Prüfungsprämien für Pädagogische Hochschulen (Studienjahr 2010/11)
abgestimmt am
29.04.2011
Zusammenfassung
Das Bundesgesetz ändert das Prüfungstaxengesetz und führt für das Studienjahr 2010/11 eine befristete Prüfungsprämie von 110 Euro pro Studierenden ein, die an Lehrende der Pädagogischen Hochschulen sowie an Leitungen privater Studiengänge ausgezahlt wird. Die Kosten belaufen sich auf rund 27 300 Euro.
einfache MehrheitXXIV29.04.2011
Gesetz
Hochschulausbildung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Ein neuer § 6 Abs. 12 tritt am 1. Oktober 2010 in Kraft und endet am 30. September 2011; er führt den Anhang‑Abschnitt VI ein, der die Prüfungsprämien regelt.
Das Rektorat einer Pädagogischen Hochschule kann im Einvernehmen mit dem Dienststellenausschuss Lehrende für die Begutachtung von Bachelorarbeiten mit einer Prämie ausstatten.
Leitungen privater Studiengänge (z. B. Diözese Gurk, Lehramt für islamische und jüdische Religion) werden ebenfalls in die Prämienregelung einbezogen.
Die zuständige Bundesministerin stellt für jedes im Studienjahr 2010/11 eingeschriebene Studierende einen Betrag von 110 Euro bereit, der nicht nach § 5 zu versteuern ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.