Doppelbesteuerungsabkommen Österreich – Bosnien‑Herzegowina (Einkommen & Vermögen)
abgestimmt am
31.03.2011
Zusammenfassung
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Bosnien‑Herzegowina regelt, welche Steuern von welchen Einkünften in welchem Staat erhoben werden dürfen, definiert Wohnsitz und Betriebsstätte und enthält Mechanismen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung sowie zum Informationsaustausch.
einfache MehrheitXXIV31.03.2011
Andere
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Abkommen gilt für alle Personen, die in einem der beiden Vertragsstaaten oder in beiden ansässig sind.
Es umfasst sämtliche Einkommen‑ und Vermögensteuern, unabhängig von ihrer Erhebungsart, und listet die jeweiligen nationalen Steuerarten (z. B. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Grundsteuer).
Der Wohnsitz wird anhand von ständigem Zuhause, Mittelpunkt der Lebensinteressen und Staatsangehörigkeit bestimmt; bei Doppelresidenz gelten klare Rangordnungen.
Eine Betriebsstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung, die die Geschäftstätigkeit ganz oder teilweise ausübt; bestimmte Einrichtungen (Lager, reine Vorbereitungsstätten) gelten nicht als Betriebsstätte.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.