Ratifizierung des ILO‑Übereinkommens Nr. 187 und Kenntnisnahme der Empfehlung Nr. 197
abgestimmt am
31.03.2011
Zusammenfassung
Der Antrag will das ILO‑Übereinkommen Nr. 187 und die Empfehlung Nr. 197 ratifizieren, ohne neue Kosten zu verursachen, weil die Vorgaben bereits national umgesetzt sind.
einfache MehrheitXXIV31.03.2011
Andere
internationales Abkommen
internationales Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Der Antrag fordert die formelle Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 187 und die offizielle Kenntnisnahme der Empfehlung Nr. 197.
Die in dem Übereinkommen festgelegten Maßnahmen sind bereits durch österreichische Gesetze (z. B. ASchG) umgesetzt, sodass keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Die Ratifizierung erfordert die Zustimmung des Bundesrates und einen Erfüllungsvorbehalt, was das Gesetzgebungsverfahren verlängert.
Durch die Ratifizierung erfüllt Österreich seine völkerrechtliche Verpflichtung, die IAO‑Urkunden den zuständigen Stellen vorzulegen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.