Erweiterung und Standardisierung der Berufsreifeprüfung
abgestimmt am
29.04.2011
Zusammenfassung
Das Gesetz erweitert den Zugang zur Berufsreifeprüfung um Absolvent*innen von Konservatorien, künstlerischen Studiengängen und Heilmasseuren, standardisiert zentrale Teilprüfungen und erlaubt neue Vorbereitungskurse, wobei die meisten Änderungen 1. April 2016 in Kraft treten.
einfache MehrheitXXIV29.04.2011
Gesetz
Sekundarstufe
Schwerpunkte
Der Zugang zur Berufsreifeprüfung wird für Absolvent*innen von Konservatorien, künstlerischen Studiengängen an Universitäten und für Personen mit Ausbildung zum Heilmasseur eröffnet.
Die Berechtigungen zum Besuch von Kollegs, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, anerkannten privaten Pädagogischen Hochschulen und Universitäten werden ausdrücklich genannt.
Prüfungstermine und -aufgaben für die Teilprüfungen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache werden zentral vom Bundesminister festgelegt; andere Teilprüfungen bleiben in Zuständigkeit des Vorsitzenden.
Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung können von anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung oder öffentlichen Schulen beantragt werden; die Sicherheitsakademie kann ebenfalls Kurse im Fachbereich „Politische Bildung und Recht“ anbieten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.