Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens – erweiterter Informationsaustausch mit Deutschland
abgestimmt am
31.03.2011
Zusammenfassung
Das Protokoll ändert das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, um den OECD‑Standards zu entsprechen: Es führt einen umfassenden, vertraulichen Informationsaustausch zwischen den Finanzbehörden ein und definiert genau, welche Daten bei Anfragen übermittelt werden müssen.
einfache MehrheitXXIV31.03.2011
Andere
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Ein erweiterter Informationsaustausch zwischen den Finanzbehörden beider Länder wird eingeführt, um steuerrelevante Daten auszutauschen, die für die Besteuerung erheblich sind.
Eine neue Ziffer (13a) legt fest, welche konkreten Angaben bei einem Auskunftsersuchen übermittelt werden müssen (z. B. Name der betroffenen Person, Art der erbetenen Auskünfte, steuerlicher Zweck).
Amtshilfe schließt unverhältnismäßige, rein explorative Ermittlungen („fishing expeditions“) aus.
Ausgetauschte Informationen dürfen auch für spätere Steuerzeiträume verwendet werden, wenn sie im Rahmen des ursprünglichen Zwecks liegen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.