Das trilaterale Abkommen zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz regelt die Zusammenarbeit im Filmsektor. Es definiert Gemeinschaftsproduktionen als inländische Filme, legt Mindestbeteiligungen von 10 %–20 % fest und richtet eine gemischte Kommission ein, die alle zwei Jahre die Ausgewogenheit prüft.
einfache MehrheitXXIV31.03.2011
Andere
Filmindustrie
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Gemeinschaftsproduktionen werden als inländische Filme behandelt und erhalten damit Zugang zu nationalen Förderungen und Beihilfen.
Der finanzielle Anteil jedes Produzenten muss mindestens 20 % der Produktionskosten betragen; in Ausnahmefällen kann er auf 10 % reduziert werden.
Reine Finanzbeteiligungen sind zulässig, sofern sie zwischen 10 % und 20 % der Gesamtkosten liegen.
Alle Gemeinschaftsproduzenten werden Miteigentümer des Originalnegativs und erhalten Kopierausgangsmaterialien in ihrer jeweiligen Sprache.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.