Außenhandelsgesetz 2011 – Kontrolle von Rüstungsgütern und Dual‑Use‑Waren
abgestimmt am
30.03.2011
Zusammenfassung
Das Außenhandelsgesetz 2011 regelt den Export, die Durchfuhr und die Vermittlung von Verteidigungsgütern, Dual‑Use‑Gütern und gefährlichen Chemikalien. Es führt umfangreiche Genehmigungs‑ und Meldepflichten, Verbote für bestimmte Stoffe sowie Zertifizierungs- und Kontrollmechanismen ein.
einfache MehrheitXXIV30.03.2011
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Genehmigungen werden nur erteilt, wenn die geplante Nutzung die Kriterien zu Menschenrechten, Sicherheit und internationalen Verpflichtungen erfüllt.
Für bestimmte Chemikalien (Kategorien 1‑2) und für alle Stoffe, die nicht Vertragsparteien der CWK sind, gilt ein absolutes Verbot.
Unternehmen können zertifiziert werden, wenn sie zuverlässig sind; das Zertifikat gilt drei Jahre und kann verlängert werden.
Die Behörde kann jederzeit Kontrollen, Dokumentenprüfungen und Probenahmen durchführen; Verstöße werden mit Geld‑ oder Freiheitsstrafen geahndet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.