Lohn‑ und Sozialdumping‑Bekämpfungsgesetz (LSDB‑G)
abgestimmt am
31.03.2011
Zusammenfassung
Das LSDB‑G schafft ein Kompetenzzentrum zur Kontrolle von Grundlöhnen, führt Pflicht zur Bereithaltung von Lohnunterlagen und erhöht Geldstrafen, um Lohn‑ und Sozialdumping zu bekämpfen.
2/3 MehrheitXXIV31.03.2011
Gesetz
Einkommen
Verfassung
Arbeitsrecht
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Schwerpunkte
Entsandte Arbeitnehmer erhalten Anspruch auf bezahlten Urlaub nach dem österreichischen Urlaubsgesetz, wenn der heimische Urlaubsanspruch geringer ist, sowie auf die Einhaltung der kollektivvertraglichen Arbeitszeit.
Meldungen über Entsendungen und Arbeitskräfteüberlassungen müssen, sofern technisch möglich, elektronisch erfolgen.
Arbeitgeber müssen Lohnunterlagen (Arbeitsvertrag, Lohnnachweise usw.) in deutscher Sprache am Einsatzort bereithalten; bei Nicht‑Zumutbarkeit im Inland innerhalb von 24 Stunden auf Verlangen übermitteln.
Die Wiener Gebietskrankenkasse wird zum Kompetenzzentrum LSDB ausgebaut und übernimmt die Sammlung, Auswertung und Weiterleitung von Lohn‑ und Sozialdumping‑Daten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.