Änderungen zum Ausländerbeschäftigungs‑ und Arbeitslosenversicherungsrecht
abgestimmt am
31.03.2011
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz, erweitert den Geltungsbereich, führt neue Kontingente und Höchstzahlen ein und erleichtert die Beschäftigung von hochqualifizierten Fach‑ und Schlüsselkräften.
einfache MehrheitXXIV31.03.2011
Gesetz
ausländischer Staatsangehöriger
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Der Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes wird erweitert, sodass EU‑Freizügigkeitsberechtigte und die Ehegatten sowie minderjährigen ledigen Kinder österreichischer Staatsbürger nun ebenfalls unter das Gesetz fallen.
Beschäftigungsbewilligungen werden nur erteilt, wenn die Arbeitsmarktlage, das Aufenthaltsrecht des Ausländers und die Einhaltung von Lohn‑ und Sozialversicherungsbedingungen positiv beurteilt werden.
Bei der Vergabe von Beschäftigungsbewilligungen werden bevorzugt Ausländer mit Anspruch auf Arbeitslosenversicherung, Inhaber einer Arbeitserlaubnis, EWR‑Bürger, Schweizer und türkische Assoziationsarbeitnehmer berücksichtigt.
Befristet beschäftigte Ausländer, die zwischen 2006 und 2010 bereits vier Monate in einem Wirtschaftszweig gearbeitet haben, können sich bis zum 30. April 2012 für weitere befristete Beschäftigungen registrieren lassen (max. 10 Monate pro Jahr).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.