Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens – Informationsaustausch nach OECD‑Standard
abgestimmt am
18.05.2011
Zusammenfassung
Das Protokoll und das Zusatzprotokoll zwischen Österreich und Finnland ändern Artikel 26 des Doppelbesteuerungsabkommens, um den OECD‑Standard für steuerliche Transparenz zu erfüllen. Sie regeln einen vertraulichen Informationsaustausch, der nur für Besteuerung, Vollstreckung oder Strafverfolgung genutzt werden darf und treten am 1. Juni 2011 in Kraft.
einfache MehrheitXXIV18.05.2011
Andere
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Artikel 26 des ursprünglichen Abkommens wird aufgehoben und durch neue Bestimmungen zum Informationsaustausch ersetzt.
Die Behörden beider Staaten tauschen vertrauliche steuerrelevante Informationen aus, die für die Besteuerung, Vollstreckung oder Strafverfolgung nötig sind.
Weitergabe von Daten ist nur zulässig, wenn sie nicht gegen das nationale Recht, Geschäftsgeheimnisse oder den öffentlichen Ordnung (ordre public) verstößt.
Ein automatischer oder spontaner Austausch von Informationen ist ausgeschlossen; Anfragen müssen konkret begründet werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.