Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens – Anrechnungsmethode für Künstler & Sportler
abgestimmt am
26.02.2009
Zusammenfassung
Ein neues Protokoll ändert das Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden, sodass für in Österreich ansässige Künstler und Sportler künftig die Anrechnungsmethode angewendet wird und damit eine Doppelnichtbesteuerung vermieden wird.
einfache MehrheitXXIV26.02.2009
Andere
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Protokoll führt die Anrechnungsmethode für Einkünfte von in Österreich ansässigen Künstlern und Sportlern ein, damit diese künftig in Österreich steuerlich erfasst werden können.
Artikel 24 Absatz 4 des bestehenden Abkommens wird geändert, indem die Worte „und Artikel 14 Absatz 5“ durch „Artikel 14 Absatz 5 und Artikel 18 Absätze 1 und 2“ ersetzt werden.
Für das Inkrafttreten des Protokolls ist die Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B‑VG erforderlich.
Das Protokoll tritt 30 Tage nach dem Austausch der Notifikationsurkunden in Kraft und gilt für alle Steuerjahre, die nach dem 31. Dezember des Jahres beginnen, in dem die Urkunden ausgetauscht wurden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.