Bundesfinanzrahmengesetz 2009‑2013 – Festlegung von Ausgabenobergrenzen und Personalplänen
abgestimmt am
29.05.2009
Zusammenfassung
Das Bundesfinanzrahmengesetz definiert für die Jahre 2009‑2012 und 2010‑2013 verbindliche Obergrenzen für Bundesausgaben, unterteilt in Rubriken und Untergliederungen, und legt Personalpläne fest.
einfache MehrheitXXIV29.05.2009
Gesetz
Haushaltsplan
Schwerpunkte
Der Gesetzestext legt für die Finanzjahre 2009‑2012 (BFRG 2009) bzw. 2010‑2013 (BFRG 2010) Obergrenzen für die Ausgaben fest, die in Rubriken und Untergliederungen aufgeteilt sind.
Jede Rubrik enthält einen fixen Betrag und einen variablen Betrag; die variablen Beträge können jährlich durch Parameter aus Verordnungen angepasst werden.
Die Mittelverteilung auf Untergliederungen (z. B. Präsidentschaftskanzlei, Bundeskanzleramt) ist für das erste Jahr verbindlich, danach nur noch indikativ.
Der Personalplan legt für jede Untergliederung eine maximale Personalkapazität fest, die nicht überschritten werden darf.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.