Einführung eines bundesweiten Qualitätsmanagements im Schulwesen
abgestimmt am
29.04.2011
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Bundes‑Schulaufsichtsgesetz, um ein flächendeckendes Qualitätsmanagement einzuführen. Er definiert einen nationalen Qualitätsrahmen, legt Umsetzungstermine fest und passt einige Formulierungen an.
einfache MehrheitXXIV29.04.2011
Gesetz
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
Der Geltungsbereich wird um die Formulierung erweitert, dass das land‑ und forstwirtschaftliche Schulwesen nicht von den neuen Qualitätsregelungen ausgenommen ist.
In § 3 Abs. 1 Z 3 wird die überflüssige Formulierung „Abs. 2“ gestrichen.
Ein umfassendes Qualitätsmanagement wird eingeführt, das auf allen Ebenen des Schulsystems gilt und einen nationalen Qualitätsrahmen mit definierten Zielen, Planungs‑ und Berichtspflichten sowie Evaluationsinstrumenten vorsieht.
Die Inkraft‑ und Umsetzungsdaten werden festgelegt: §§ 1 Abs. 2 und 18 gelten ab dem 1. September 2012, die Maßnahmen aus § 18 müssen bis zum 1. September 2013 umgesetzt sein.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.