Einführung neuer Patentamtsgebühren und Übergangsregelungen (2011)
abgestimmt am
28.04.2011
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Patentamtsgebührengesetz und führt neue Gebühren für diverse Antragsarten beim Patentamt ein, darunter mündliche Verhandlungen und Lizenzänderungen. Zusätzlich gibt es Übergangsbestimmungen für bereits eingereichte Anträge.
einfache MehrheitXXIV28.04.2011
Gesetz
Steuerwesen
Schwerpunkte
Einführung neuer Gebühren für verschiedene Antragsarten beim Patentamt, z. B. 210 € für mündliche Verhandlungen vor der Rechtsmittel‑, Rechts‑ oder Technischen Abteilung.
Übergangsregelung: Für bereits vor dem Inkrafttreten eingereichte Anträge gelten weiterhin die alten Gebühren (Stand vor 01.01.2011).
Festlegung des Inkrafttretens: Die neuen Gebühren gelten ab dem Tag nach der Kundmachung (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.