Die GGBG‑Novelle 2011 aktualisiert das Gefahrgutbeförderungsgesetz, verknüpft es dynamisch mit den aktuellen internationalen Gefahrgut‑Übereinkommen (ADR, RID, ADN) und führt neue Pflichten für Unternehmen, Sicherheitsberater und die Luftfahrt‑Aufsichtsbehörde ein.
einfache MehrheitXXIV28.04.2011
Gesetz
Verkehr
Schwerpunkte
Das Gesetz wird so geändert, dass es künftig auf die jeweils aktuelle Fassung der internationalen Gefahrgut‑Übereinkommen (ADR, RID, ADN) verweist.
Neue Begriffsbestimmungen definieren u. a. gefährliche Güter, Gefahrgut‑mit hohem Gefahrenpotential und den Begriff des Fahrzeugs für alle Verkehrsträger.
Der Befüller muss vor dem Befüllen prüfen, ob Fahrzeug und Tank technisch einwandfrei sind und das Prüfungsdatum nicht überschritten ist.
Unternehmen müssen einen qualifizierten Gefahrgut‑Beauftragten benennen und dem Minister melden; bei kleinen Mengen sind Ausnahmen möglich.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.