Abkommen zur Erleichterung von Ambulanz‑ und Rettungsflügen zwischen Österreich und der Schweiz
abgestimmt am
07.07.2011
Zusammenfassung
Das Abkommen zwischen Österreich und der Schweiz erleichtert die Durchführung von grenzüberschreitenden Ambulanz‑ und Rettungsflügen, indem es Zoll‑, Luftfahrt‑ und Grenzpolizeiverfahren stark vereinfacht und den Einsatz von Außenlandeplätzen erlaubt.
einfache MehrheitXXIV07.07.2011
Andere
Gesundheit
Luftverkehr
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Die administrativen Formalitäten für Ambulanz‑ und Rettungsflüge werden stark reduziert: Flugplan‑ und Bewilligungspflichten entfallen, Zollformalitäten werden gemindert und Grenzpolizeikontrollen entfallen.
Für Besatzung, medizinisches Personal, Patienten und Begleitpersonen ist kein Reisepass oder Visum nötig, wenn sie im Rahmen eines Ambulanz‑ oder Rettungsflugs die Grenze überqueren.
Luftfahrzeuge, die für diese Flüge eingesetzt werden, benötigen keine gesonderte Bewilligung von Austro Control; Militär‑, Zoll‑ und Polizeiflugzeuge dürfen ohne Munition die Grenze überfliegen.
Ausrüstungsgegenstände und Medikamente, die während des Flugs verbraucht werden, können zollfrei und ohne Sicherheitsleistung transportiert werden; nicht verbrauchte Gegenstände müssen wieder ausgeführt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.