Kündigung der Hubschrauber‑Rettungsvereinbarung zwischen Bund und Kärnten
abgestimmt am
07.07.2011
Zusammenfassung
Der Bund kündigt die 1984 geschlossene Vereinbarung mit Kärnten über einen gemeinsamen Hubschrauber‑Rettungsdienst, weil die Aufgabe nicht mehr finanziell tragbar ist und private Anbieter den Bedarf decken können.
einfache MehrheitXXIV07.07.2011
Andere
Gesundheit
Gliedstaat
Föderalismus
Schwerpunkte
Der Bund kündigt die Vereinbarung mit Kärnten über den gemeinsamen Hubschrauber‑Rettungsdienst, weil die ursprüngliche Regelung nicht mehr finanzierbar ist.
Die Kündigung erfolgt gemäß Art. III der Vereinbarung, die eine schriftliche Kündigung erst drei Jahre nach Inkrafttreten erlaubt; die Frist wurde eingehalten.
Die ursprüngliche Vereinbarung wurde 1984 vom Nationalrat genehmigt und bildete die Grundlage für die Bundesübernahme der Flugrettung.
Der Markt bietet inzwischen genügend private Anbieter, sodass die Kündigung keine negativen Auswirkungen auf Beschäftigung oder Wirtschaft hat.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.