Kündigung der Bundes‑Oberösterreich‑Vereinbarung zum Hubschrauber‑Rettungsdienst
abgestimmt am
07.07.2011
Zusammenfassung
Der Bund will die zwischen Bund und Oberösterreich bestehende Vereinbarung über einen gemeinsamen Hubschrauber‑Rettungsdienst kündigen, weil private Anbieter den Bedarf bereits decken können und die verfassungsrechtliche Aufgabenverteilung wiederhergestellt werden soll.
einfache MehrheitXXIV07.07.2011
Andere
Gesundheit
Gliedstaat
Föderalismus
Schwerpunkte
Der Bund kündigt die zwischen Bund und Oberösterreich bestehende Vereinbarung über einen gemeinsamen Hubschrauber‑Rettungsdienst.
Die Kündigung ist nach Art. III der Vereinbarung möglich, weil sie mindestens drei Jahre nach Inkrafttreten schriftlich erklärt wird.
Die Kündigung wird sechs Monate nach Zugang beim Vertragspartner wirksam.
Durch die Kündigung soll die verfassungsrechtlich vorgesehene Aufgabenverteilung zwischen Bund und Land wiederhergestellt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.