Kündigung der Bundes‑Vorarlberger Hubschrauberrettungs‑Vereinbarung
abgestimmt am
07.07.2011
Zusammenfassung
Der Bund will die zwischen Bund und Vorarlberg bestehende Vereinbarung über einen gemeinsamen Hubschrauberrettungsdienst kündigen, weil er weder die technischen noch finanziellen Mittel hat und private Anbieter den Bedarf bereits decken können.
einfache MehrheitXXIV07.07.2011
Andere
Gesundheit
Gliedstaat
Föderalismus
Schwerpunkte
Der Bund kündigt die zwischen Bund und Vorarlberg bestehende Vereinbarung über einen gemeinsamen Hubschrauberrettungsdienst.
Die Kündigung ist nach Art. III der Vereinbarung möglich, weil mindestens drei Jahre seit Inkrafttreten vergangen sind; sie wird sechs Monate nach Eingang wirksam.
Art. 50 Abs. 3 B‑VG ist für die Kündigung nicht relevant, weil die Vereinbarung keine verfassungsändernden Bestimmungen enthält.
Der Bund verfügt weder über die technischen Voraussetzungen noch über die finanziellen Mittel, um den Hubschrauberrettungsdienst selbst zu betreiben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.