Kündigung der Hubschrauber‑Rettungsvereinbarung zwischen Bund und Wien
abgestimmt am
07.07.2011
Zusammenfassung
Der Bundesrat beantragt die Kündigung der 1990 geschlossenen Vereinbarung mit Wien über einen gemeinsamen Hubschrauber‑Rettungsdienst, weil private Anbieter den Bedarf inzwischen decken können und der Bund keine technischen oder finanziellen Mittel mehr hat.
einfache MehrheitXXIV07.07.2011
Andere
Gesundheit
Gliedstaat
Föderalismus
Schwerpunkte
Der Bund will die zwischen Bund und Wien bestehende Vereinbarung über einen gemeinsamen Hubschrauber‑Rettungsdienst kündigen.
Die Kündigung ist erst nach Ablauf von drei Jahren seit Inkrafttreten möglich und wird sechs Monate nach Eingang beim Vertragspartner wirksam.
Der ÖAMTC hat die private Vereinbarung zum 31. Dezember 2010 gekündigt, weil die Leistung für ihn nicht mehr finanzierbar war.
Es gibt inzwischen ausreichend private Anbieter, die den Bedarf an Notarzthubschraubern abdecken können, sodass der Bund keine eigene Hubschrauber‑Flotte mehr betreiben muss.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.