Kündigung der Hubschrauber‑Dienst‑Vereinbarung zwischen Bund und Tirol
abgestimmt am
07.07.2011
Zusammenfassung
Der Bund will die 1987 geschlossene Vereinbarung mit Tirol über Hubschrauberdienste nach Art. 15a B‑V G kündigen, weil der ÖAMTC seinen Vertrag beendet hat und der Bund weder Ausrüstung noch Geld für den Dienst hat. Private Anbieter können den Bedarf decken, sodass keine negativen Folgen für Beschäftigung oder Wirtschaft zu erwarten sind.
einfache MehrheitXXIV07.07.2011
Andere
Gesundheit
Gliedstaat
Föderalismus
Schwerpunkte
Die Kündigung erfolgt nach den Vorgaben von Art. 15a B‑V G und Art. III der 1987er‑Vereinbarung; sie wird sechs Monate nach Eingang beim Vertragspartner wirksam.
Der ÖAMTC hat den bestehenden Vertrag zum 31. Dezember 2010 gekündigt, weil die Durchführung des Flugrettungsdienstes für ihn nicht mehr finanzierbar war.
Der Bund verfügt weder über die notwendige technische Ausrüstung noch über ausreichende finanzielle Mittel, um den Hubschrauberdienst eigenständig zu betreiben.
Die Kündigung hat laut Antrag keine negativen Auswirkungen auf Beschäftigung oder den Wirtschaftsstandort, da private Anbieter den Bedarf bereits decken können.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.