Kündigung der Bundes‑Steiermark‑Vereinbarung zum Hubschrauber‑Rettungsdienst
abgestimmt am
07.07.2011
Zusammenfassung
Der Bund kündigt die 1985 geschlossene Vereinbarung mit dem Land Steiermark über einen gemeinsamen Hubschrauber‑Rettungsdienst, weil der ÖAMTC den privaten Vertrag beendet hat und private Anbieter den Bedarf bereits decken.
einfache MehrheitXXIV07.07.2011
Andere
Gesundheit
Gliedstaat
Föderalismus
Schwerpunkte
Der Bund kündigt die zwischen Bund und Land Steiermark geschlossene Vereinbarung über einen gemeinsamen Hubschrauber‑Rettungsdienst.
Die Kündigung wird sechs Monate nach Eingang beim Vertragspartner wirksam, also frühestens drei Jahre nach Inkrafttreten der Vereinbarung.
Durch die Kündigung soll die verfassungsrechtlich vorgesehene Aufgabenverteilung zwischen Bund und Land wiederhergestellt werden.
Der ÖAMTC hat den privaten Vertrag zum 31. Dezember 2010 gekündigt, weil er die Leistungen nicht mehr finanzieren kann.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.