Annahme des Beitritts der Bahamas zum Haager Kindesentführungs‑Übereinkommen
abgestimmt am
11.03.2009
Zusammenfassung
Österreich soll den Beitritt der Bahamas zum Haager Übereinkommen über internationale Kindesentführung formell annehmen. Der Beschluss erfolgt im Nationalrat, kostet nichts und stärkt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zum Schutz von Kindern.
einfache MehrheitXXIV11.03.2009
Andere
Bürgerliches Recht
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Österreich muss den Beitritt der Bahamas zum Haager Übereinkommen formell annehmen, damit das Abkommen zwischen beiden Staaten wirksam wird.
Eine gesonderte Beschlussfassung des Nationalrats nach Art. 50 Abs. 2 Z 3 B‑VG ist nicht erforderlich, weil das Vorhaben keine Landeskompetenzen berührt.
Durch die Annahme entstehen für Österreich keinerlei direkte finanzielle Belastungen.
Die Wirksamkeit des Beitritts tritt am ersten Tag des dritten Kalendermonats nach Hinterlegung der Annahmeerklärung ein.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.