Der Gesetzentwurf modernisiert das Krankenanstaltengesetz: Er führt ein transparentes Wartelistenregime für bestimmte Fachbereiche ein, stärkt Patient*innen‑Rechte, richtet Opferschutz‑ und Kinderschutzgruppen ein, befreit Organspender von Kostenbeiträgen und erweitert Ethikkommissionen um Senior:innen‑Vertreter.
einfache MehrheitXXIV08.07.2011
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
Ein transparentes, anonymisiertes Wartelistenregime für elektive Operationen und invasive Diagnostik in den Sonderfächern Augenheilkunde, Optometrie, Orthopädie/orthopädische Chirurgie und Neurochirurgie wird eingeführt.
In Neurochirurgie‑Abteilungen muss ein Facharzt des jeweiligen Sonderfaches dauerhaft anwesend sein; alternativ kann eine Rufbereitschaft eingerichtet werden.
Die Definition von „neuen medizinischen Methoden“ wird präzisiert, sodass nicht‑interventionelle Studien nicht mehr unter diesen Oberbegriff fallen.
Träger dürfen von Sponsoren oder anderen Berechtigten einen Kostenbeitrag für die Durchführung von Beurteilungen verlangen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.