Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Katar legt fest, welche Personen und Einkünfte in welchem Staat zu besteuern sind, definiert Betriebsstätten, regelt die Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren und enthält ein Informations‑ und Streitbeilegungsverfahren.
einfache MehrheitXXIV08.07.2011
Andere
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Abkommen gilt für Personen, die in Österreich oder Katar (oder beiden) ansässig sind.
Es umfasst alle Steuern auf Einkommen und Vermögen, insbesondere die österreichische Einkommen‑, Körperschaft‑, Grund‑ und land‑/forstwirtschaftliche Steuer sowie die katarische Einkommenssteuer.
Eine Betriebsstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung, die zur Ausübung einer Geschäftstätigkeit dient; bestimmte Einrichtungen (Lager, reine Beschaffungsstellen etc.) gelten nicht als Betriebsstätte.
Unternehmensgewinne werden nur im Staat besteuert, in dem das Unternehmen ansässig ist, es sei denn, das Unternehmen betreibt eine Betriebsstätte im anderen Staat – dann wird der Gewinnanteil dieser Betriebsstätte dort besteuert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.