Anpassung des Nationalbank- und Finanzmarktaufsichtsgesetzes an die Bundesalleineigentümerschaft
abgestimmt am
08.07.2011
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf passt das Nationalbankgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz an die Alleineigentümerschaft des Bundes über die Oesterreichische Nationalbank an, reduziert die Mitgliederzahl des Generalrates und erhöht die Kosten‑Erstattungsobergrenze für die FMA.
einfache MehrheitXXIV08.07.2011
Gesetz
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
Das Gesetz verankert die Rechtsverhältnisse der Oesterreichischen Nationalbank im AEUV und im ESZB/EZB‑Statut, wodurch die bisherige Bezugnahme auf den EG‑Vertrag ersetzt wird.
Das Grundkapital bleibt bei zwölf Millionen Euro und wird in 150 000 Stückaktien aufgeteilt; der Bund ist alleiniger Aktionär, dessen Rechte vom Finanzminister ausgeübt werden.
Der Generalrat wird von zwölf auf acht Mitglieder reduziert; alle Mitglieder werden künftig von der Bundesregierung ernannt.
Im Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz wird die Obergrenze für den Kostenersatz der OeNB bei Vor‑Ort‑Prüfungen von vier auf acht Millionen Euro angehoben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.