Das Gesetz ändert das Führerscheingesetz: neue Altersgrenzen, zweite Ausbildungsphase, erweiterte Anerkennung von EWR‑Führerscheinen, kürzere Gültigkeitsdauer von Führerscheinen und ein neues Qualitäts‑Monitoring für Prüfer.
einfache MehrheitXXIV06.07.2011
Gesetz
Straßenverkehr
Europäische Union
Schwerpunkte
Die Wortfolge „der Abs. 5 und 6“ wird zu „des Abs. 5“ geändert, wodurch die Regelungen zu diesen Absätzen klarer strukturiert werden.
Die Bezeichnung „Klassen C oder D oder die Unterklasse C1“ wird zu „Klassen C(C1) oder D(D1)“ geändert und „B+E“ wird zu „BE“ vereinfacht.
Eine von einem EWR‑Staat ausgestellte Lenkberechtigung wird einer österreichischen gleichgestellt, wenn der Inhaber in Österreich wohnt.
Die Lenkberechtigung wird nur für die im Gesetz definierten Fahrzeugklassen (AM, A1‑A2‑A, B, BE, C‑C1‑C1E, D‑D1‑DE, F) erteilt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.