Erweiterung des Bundesstraßengesetzes: Sicherheitsmanagement, Gutachterzertifizierung & Gebühren
abgestimmt am
06.07.2011
Zusammenfassung
Das Bundesstraßengesetz wird um ein umfassendes Sicherheitsmanagement, ein Zertifizierungsverfahren für Gutachter und neue Gebührenregelungen erweitert. Zusätzlich gibt es finanzielle Zuschüsse für Straßenprojekte in Burgenland und Wien.
einfache MehrheitXXIV06.07.2011
Gesetz
Europäische Union
Straßen- und Brückenbau
Schwerpunkte
Ein neues Sicherheitsmanagement für Bundesstraßen im TEN‑Netz wird eingeführt, das Folgenabschätzungen, Audits, Analysen und regelmäßige Überprüfungen umfasst.
Der Bundesminister kann auf Antrag qualifizierte Personen als Straßenverkehrssicherheitsgutachter zertifizieren; das Zertifikat gilt fünf Jahre.
EU‑Bürger, die bereits als Gutachter in einem anderen Mitgliedstaat zertifiziert sind, können nach Nachweis einer gleichwertigen Ausbildung ebenfalls zertifiziert werden.
Ausbildungseinrichtungen dürfen Lehrgänge für Gutachter durchführen; der Bund schließt unentgeltliche Verträge mit geeigneten Einrichtungen ab.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.