Österreichischer Stabilitätspakt 2011‑2014 – verbindliche Defizit‑Grenzen und Koordinationsmechanismus
abgestimmt am
08.07.2011
Zusammenfassung
Der Österreichische Stabilitätspakt 2011‑2014 legt verbindliche Defizit‑Grenzen für Bund, Länder und Gemeinden fest, definiert ein Koordinations‑ und Sanktionssystem und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft.
einfache MehrheitXXIV08.07.2011
Andere
Föderalismus
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Der Bund, die Länder und die Gemeinden verpflichten sich zu einer stabilitätsorientierten Haushaltsführung mit festgelegten Defizit‑Grenzen für 2011‑2014.
Der Bund darf maximal 3,1 % (2011), 2,7 % (2012), 2,4 % (2013) und 1,9 % (2014) des BIP Defizit aufweisen.
Die Länder dürfen höchstens 0,75 % (2011) bzw. 0,6 % (2012‑2014) des BIP Defizit haben; die einzelnen Länder erhalten festgelegte Anteile am Gesamtabzug.
Gemeinden haben keinen eigenen Defizit‑Beitrag, müssen aber im Gesamtkontext mit den Ländern kooperieren und dürfen vorübergehend geringfügige Unterschreitungen von bis zu 0,1 % des BIP ausgleichen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.