Pflegefondsgesetz 2011‑2014: Zweckgebundene Bundeszuschüsse für Langzeitpflege
Zusammenfassung
Das Pflegefonds‑Gesetz richtet einen Fonds ein, aus dem von 2011 bis 2014 jährlich zweckgebundene Zuschüsse an die Länder fließen, um die Langzeitpflege zu sichern, auszubauen und aufzubauen. Die Mittel werden nach einem Bevölkerungs‑Schlüssel verteilt und müssen für mobile, stationäre, teilstationäre, Kurzzeit‑ und alternative Wohnformen sowie Case‑/Care‑Management eingesetzt werden. Zusätzlich wird eine bundesweite Pflegedienstleistungsdatenbank geschaffen, deren Daten die Ausschüttung und Evaluation der Zuschüsse steuern.einfache Mehrheit XXIV 08.07.2011
Gesetz
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Der Bund stellt den Ländern jährlich zweckgebundene Zuschüsse (100 Mio. € in 2011, steigend bis 235 Mio. € in 2014) zur Deckung von Mehraufwand in der Langzeitpflege bereit.
- Die Zweckzuschüsse dürfen ausschließlich für mobile, stationäre, teilstationäre, Kurzzeit‑ und alternative Wohnformen sowie für Case‑/Care‑Management eingesetzt werden.
- Eine bundesweite Pflegedienstleistungsdatenbank wird eingerichtet; alle Leistungserbringer melden jährlich Daten zu betreuten Personen, Leistungs‑ und Kostenarten.
- Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt halbjährlich (Mai und November); die zweite Teilzahlung ist an die vollständige Datenmeldung in die Pflegedatenbank geknüpft.
Abstimmung
SPÖ (57)
ÖVP (51)
FPÖ (37)
GRÜNE (20)
BZÖ (17)
Abstimmung
SPÖ
(57)
ÖVP
(51)
FPÖ
(37)
GRÜNE
(20)
BZÖ
(17)
Referenziert in
Schaffung eines zentralen Registers für qualifizierte Pflegekräfte (697/UEA)
einfache Mehrheit XXIV 08.07.2011
Entschließung
Sicherstellung eines nachhaltigen Finanzierungssystems für das Pflegewesen (696/UEA)
einfache Mehrheit XXIV 08.07.2011
Entschließung
Einschätzung des qualitativen und quantitativen Bedarfs an Pflegepersonen sowie Festlegung der Ausbildungserfordernisse (695/UEA)
einfache Mehrheit XXIV 08.07.2011
Entschließung
Reden
10 Reden insgesamt
Pro
Contra
Dokumente (PDFs)
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