Einführung des Berufsbildes Freizeitpädagoge und Ausbau der schulischen Tagesbetreuung
abgestimmt am
07.07.2011
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf führt das Berufsbild des Freizeitpädagogen ein, erweitert die Möglichkeiten schulartenübergreifender Tagesbetreuung und legt eine 60‑ECTS‑Ausbildung an Pädagogischen Hochschulen fest. Die Änderungen treten am 1. September 2011 in Kraft.
einfache MehrheitXXIV07.07.2011
Gesetz
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
Ein neues Berufsbild – der Freizeitpädagoge – wird in das Schulorganisationsgesetz aufgenommen, sodass Personen mit einem Hochschulabschluss in Freizeitpädagogik künftig in ganztägigen Schulen im Freizeit‑Betreuungsteil eingesetzt werden können.
Schularten‑übergreifende Betreuung wird ermöglicht; ab 12 angemeldeten Schülerinnen und Schülern kann eine Gruppe geführt werden, wenn keine eigene Tagesbetreuung vorhanden ist.
Der Personalplanungs‑Absatz wird erweitert, sodass für den Freizeit‑Betreuungsteil neben Lehrern und Erziehern nun auch Freizeitpädagogen eingesetzt werden dürfen.
Im Schulunterrichtsgesetz wird der Freizeitpädagoge definiert und seine Aufgaben – pädagogische Gestaltung, administrative Tätigkeiten und Teilnahme an Lehrerkonferenzen – festgeschrieben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.