Einspruch Österreich gegen Kirgisische Republik – Apostille‑Übereinkommen
abgestimmt am
06.07.2011
Zusammenfassung
Österreich legt Einspruch gegen den Beitritt der Kirgisischen Republik zum Haager Apostille‑Übereinkommen ein, weil dort die Urkundensicherheit als mangelhaft eingeschätzt wird.
einfache MehrheitXXIV06.07.2011
Andere
Gerichtswesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Österreich erhebt formell Einspruch gegen den Beitritt der Kirgisischen Republik zum Apostille‑Übereinkommen, weil die Urkundensicherheit dort als unzureichend gilt.
Der Einspruch muss spätestens am 1. Juni 2011 beim niederländischen Außenministerium eingereicht werden, damit er wirksam wird.
Durch den Einspruch bleibt die bisherige Praxis, dass österreichische Behörden die Echtheit ausländischer Dokumente eigenständig prüfen, erhalten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.