Finanzausgleich 2008 bis 2014 & Pflegefonds‑Einrichtung
abgestimmt am
08.07.2011
Zusammenfassung
Das Gesetz verlängert das Finanzausgleichsgesetz bis 2014, richtet einen 685 Mio.‑€‑Pflegefonds ein und regelt neue Kostenbeteiligungen von Bund, Ländern und Gemeinden.
einfache MehrheitXXIV08.07.2011
Gesetz
Finanzausgleich
Schwerpunkte
Verlängerung des Finanzausgleichs‑Gesetzes 2008 bis zum 31. Dezember 2014 (Jahreszahlen von 2013 werden zu 2014 geändert).
Einführung von § 4a, das den Bund verpflichtet, die tatsächlichen Mehrausgaben der Länder für Berufungen gegen Rückkehrentscheidungen zu erstatten.
Einrichtung eines Pflegefonds mit einer Gesamtsumme von 685 Mio. € (100 Mio. € in 2011, 150 Mio. € in 2012, 200 Mio. € in 2013, 235 Mio. € in 2014), finanziert zu 2/3 vom Bund und zu 1/3 von Ländern und Gemeinden.
Jährliche Kürzung der Umsatzsteuer‑Ertragsanteile der Länder um festgelegte Beträge (z. B. Burgenland 12 752 000 €, Wien 74 687 000 €).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.