Stärkung der Gemeinderechte durch neue Verbands‑ und Kooperationsregeln
abgestimmt am
06.07.2011
Zusammenfassung
Der Nationalrat ändert das Bundes‑Verfassungsgesetz, um Gemeinden mehr Möglichkeiten zur Zusammenarbeit zu geben. Neue Regelungen erlauben die Bildung von Gemeindeverbänden und sprengelübergreifende Kooperationen, insbesondere bei seltenen, fachlich anspruchsvollen Verfahren.
2/3 MehrheitXXIV06.07.2011
Gesetz
Verfassung
Zweite Kammer
Schwerpunkte
Ermöglichung einer sprengelübergreifenden Zusammenarbeit von Bezirksverwaltungsbehörden und Städten mit eigenem Statut, besonders für seltene, fachlich anspruchsvolle Verfahren oder außerhalb regulärer Verwaltungszeiten.
Gemeinden dürfen sich per Vereinbarung zu Gemeindeverbänden zusammenschließen.
Organe von Gemeindeverbänden müssen nach demokratischen Grundsätzen gebildet werden.
Ein Zusammenschluss von Gemeinden verschiedener Länder ist nach einer länderübergreifenden Vereinbarung zulässig.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.