Bundesgesetz zur Förderung von Minderheiten‑ und Gemeindeleben in Kärnten (90. Jahrestag Volksabstimmung)
abgestimmt am
08.07.2011
Zusammenfassung
Das Bundesgesetz gewährt von 2011 bis 2015 insgesamt vier Millionen Euro zur Förderung der slowenisch‑sprachigen Bevölkerung und zur Stärkung des Gemeindelebens in Kärnten. Die Hälfte der Mittel wird nach Bevölkerungszahl auf die betroffenen Gemeinden verteilt, die andere Hälfte fließt in Projekte wie zweisprachige Kindergärten und Kulturvorhaben.
einfache MehrheitXXIV08.07.2011
Gesetz
Gliedstaat
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Der Bund stellt insgesamt vier Millionen Euro für den Zeitraum 2011‑2015 bereit, um die slowenisch‑sprachige Bevölkerung zu unterstützen und das Gemeindeleben zu fördern.
Zwei Millionen Euro werden nach Bevölkerungszahl auf die Gemeinden des ehemaligen Abstimmungsgebiets verteilt (siehe Anlage 1).
Die restlichen zwei Millionen Euro stehen für spezifische Projekte, etwa slowenische Musikschulen, zweisprachige Kindergärten und Kultur‑/Medienvorhaben (siehe Anlage 2).
Anträge für die Projektförderungen müssen bis zum 30. November 2011 beim Bundeskanzleramt eingereicht werden; die Abrechnung erfolgt spätestens am 31. Mai 2016.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.