Bundesgesetz zur Gewährung eines vier‑Millionen‑Euro‑Zweckzuschusses an das Burgenland (2011)
abgestimmt am
08.07.2011
Zusammenfassung
Das Bundesgesetz von 2011 gewährt dem Burgenland einen einmaligen Zweckzuschuss von vier Millionen Euro für Zukunftssicherungs‑Maßnahmen und Kultur‑/Bildungsprojekte. Der Bund kann die Verwendung prüfen und zurückfordern.
einfache MehrheitXXIV08.07.2011
Gesetz
Gliedstaat
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Das Land Burgenland erhält im Jahr 2011 einen einmaligen Zweckzuschuss von vier Millionen Euro.
Der Zuschuss darf für Zukunftssicherungs‑Maßnahmen in Beschäftigung, Wirtschaft, Sozialwesen und Jugend verwendet werden.
Der Zuschuss darf für Kultur‑ und Bildungsprojekte zur Stärkung der Identität und Vielfalt im Burgenland, etwa Gedenkveranstaltungen zu Franz Liszt, eingesetzt werden.
Der Bund kann die zweckgemäße Verwendung des Zuschusses prüfen und bei Fehlgebrauch das Geld zurückfordern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.