Qualitätssicherungsrahmengesetz – Einrichtung einer zentralen Agentur und neue Akkreditierungsregeln für Hochschulen
abgestimmt am
06.07.2011
Zusammenfassung
Das Gesetz richtet die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria ein, definiert deren Organisation, Finanzierungsmodell und Verfahren zur Akkreditierung von Hochschulen, Fachhochschulen und Privatuniversitäten.
einfache MehrheitXXIV06.07.2011
Gesetz
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
Die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQAA) wird als eigenständige juristische Person des öffentlichen Rechts eingerichtet, um die externe Qualitätssicherung aller postsekundären Hochschulen zu koordinieren.
Die Organe der Agentur – Kuratorium, Board, Generalversammlung und Beschwerdekommission – werden mit klar definierten Aufgaben (z. B. Akkreditierung, Berichtswesen, Aufsicht) ausgestattet; mindestens 45 % der Mitglieder müssen Frauen sein.
Die Finanzierung der Agentur erfolgt über jährliche Bundesmittel und eigene Einnahmen; die Ministerin für Wissenschaft und Forschung legt den Finanzplan bis zum 30. Juni eines jeden Jahres vor.
Die Qualitätssicherungsverfahren umfassen Audits, Zertifizierungen und Akkreditierungen von Einrichtungen und Studiengängen nach definierten Kriterien; Ergebnisse müssen veröffentlicht werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.