Förderung der erneuerbaren Stromerzeugung (ÖSG 2012)
abgestimmt am
07.07.2011
Zusammenfassung
Das Ökostromgesetz 2012 legt Förderungen, Tarife und Verwaltungsregeln für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen in Österreich fest.
2/3 MehrheitXXIV07.07.2011
Gesetz
Verfassung
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
Die Ökostromabwicklungsstelle muss Strom von anerkannten Anlagen zu festgelegten Einspeisetarifen abnehmen (Allgemeine Kontrahierungspflicht).
Für Anlagen, bei denen kein fester Tarif gilt, wird die Abnahme zu Marktpreisen durchgeführt (Kontrahierungspflicht zu Marktpreisen).
Zusätzliche Zuschläge (z. B. Technologie‑ und KWK‑Bonus) können den Einspeisetarif um bis zu 2 Cent/kWh erhöhen, wenn bestimmte Effizienz‑ oder Qualitätskriterien erfüllt sind.
Jährlich stehen maximal 50 Mio. € als zusätzliches Unterstützungsvolumen zur Verfügung; dieses Volumen wird über zehn Jahre schrittweise um je 1 Mio. € reduziert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.