Einrichtung einer Preistransparenzdatenbank für Treibstoffe
abgestimmt am
07.07.2011
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf verpflichtet Tankstellen, ihre aktuellen Treibstoffpreise elektronisch in eine zentrale Preisdatenbank der E‑Control einzustellen, um Verbrauchern Preisvergleiche zu ermöglichen und den Wettbewerb zu stärken.
einfache MehrheitXXIV07.07.2011
Gesetz
Preis
Schwerpunkte
Der Bundesminister kann Tankstellen per Verordnung verpflichten, ihre aktuellen Treibstoffpreise elektronisch in die Preistransparenzdatenbank der E‑Control einzustellen.
E‑Control betreibt die Datenbank nach den Vorgaben des Ministers und stellt die Kosten dafür vom Bund erstattet.
Die bereits bestehende Aufzeichnungspflicht nach § 7 Abs. 1 gilt nicht für die Meldungen, die nach dem neuen § 1a erfolgen.
Die Bundeswettbewerbsbehörde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben Einsicht in die Preistransparenzdatenbank nehmen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.