Bundeszuschüsse für kostenlose halbtägige Frühförderung (2009‑2013)
abgestimmt am
07.07.2011
Zusammenfassung
Der Bund stellt für die Jahre 2009/10 bis 2012/13 je 70 Millionen Euro als Zweckzuschüsse bereit, um die kostenlose halbtägige Frühförderung in Kindergärten zu finanzieren. Die Mittel werden jährlich nach dem Anteil der 5‑jährigen Kinder pro Bundesland verteilt; das Inkrafttreten ist für den 1. September 2011 vorgesehen.
einfache MehrheitXXIV07.07.2011
Andere
Familie
Föderalismus
Schwerpunkte
Der Bund stellt für jedes der vier Kindergartenjahre (2009/10‑2012/13) je 70 Millionen Euro als Zweckzuschüsse bereit.
Die Verteilung der Mittel erfolgt jährlich nach dem Anteil der im jeweiligen Jahr 5‑jährigen Kinder pro Bundesland.
Der Bund übernimmt die Kosten für die Evaluierung der Fördermaßnahmen und die statistische Auswertung.
Die Länder sind verpflichtet, die zweckgemäße Verwendung der Zuschüsse durch die Träger der Kindertagesstätten zu prüfen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.