Einrichtung und Regelung des Obersten Sanitätsrats
abgestimmt am
08.07.2011
Zusammenfassung
Das Gesetz richtet den Obersten Sanitätsrat als wissenschaftliches Beratungsgremium des Gesundheitsministers ein, legt seine Zusammensetzung, Arbeitsweise und Transparenzregeln fest.
einfache MehrheitXXIV08.07.2011
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
Der Bundesminister für Gesundheit muss einen Obersten Sanitätsrat einrichten, der als wissenschaftliches Beratungsgremium dient.
Die Mitgliedschaft besteht aus Vertretern der Ärztekammer, der Apothekerkammer und leitenden Bediensteten des Ministeriums; die Amtsdauer beträgt drei Jahre, Wiederernennungen sind zulässig.
Der Oberste Sanitätsrat berät den Gesundheitsminister in wissenschaftlichen Gesundheitsangelegenheiten, gibt Empfehlungen ab und kann Gutachten erstellen.
Mitglieder müssen mögliche Interessenkonflikte offenlegen; bei bestehenden Konflikten entscheidet der Minister über Enthaltung oder Abberufung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.